Parken von Kraftfahrzeugen während der Wintermonate!

Erstellt von Annett Panterodt |

Das Präsidium informiert:

Haus- und Liegenschaftsverwaltung;
Parken von Kraftfahrzeugen während der Wintermonate

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des bevorstehenden Winters möchte ich alle Bediensteten wie in den Voriahren erneut darum bitten, den durch die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld und die Technische Verwaltung der Hochschule durchgeführten Winterdienst soweit wie möglich zu untersttützen, indem

  • auf die Benutzung privater Kraftfahrzeuge verzichtet wird,
  • Fahrgemeinschaften gebildet werden,
  • öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.

Die Schneeräumfahrzeuge werden bei der Schneeräumung in vielen Fällen erheblich behindert, weil Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum geparkt oder abgestellt
werden. Insbesondere die so genannten "Dauerparker" behindern die Schneeräumung während der Nachtzeit und der frühen Morgenstunden.

Daher wird auf Folgendes aufmerksam gemacht:

  • Kraftfahzeuge, die widerrechtlich in Halteverbotszonen oder an sonstigen, einem allgemeinen Park- und Halteverbot unterliegenden Stellen abgestellt werden oder die Schneeräumung behindern, werden ggf. auf Kosten des Halters abgeschleppt.
  • Auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass Räumfahrzeuge zunächst um widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge herumpflügen müssen, wodurch ein zweiter Einsatz der Räumfahrzeuge erforderlich wird, werden den verantwortlichen Personen auferlegt.
  • Fahrzeuge, die durch eine Schneewangen eingeschlossen sind, müssen unverzüglich freigeschaufelt und an einen anderen freien Standort umgesetzt werden, bis die Schneewange durch den Fahrzeugführer selbst oder im Rahmen der Schneeräumung beseitigt ist.
  • Ein unverzüglicher Standortwechsel der Kaftfahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, muss sichergestellt sein.

Im Übrigen wird auf die Bekanntmachungen der Samtgemeinde Oberharz, die Sie im Laufe der folgenden Monate der örtlichen Tageszeitung entnehmen können, verwiesen. Falls erforderlich, wird zu gegebener Zeit im Einzelnen darauf hingewiesen.